Musik – Theater – Kunst-Projekte

Die Musische FrühFörderung (MFF) ist ein sinnvoller Einstieg in die Welt der Künste: Hier werden den Kindern auf spielerische Weise die Grundkenntnisse vermittelt. Durch Musische Frühförderung werden die Sinne sensibilisiert und die Fein- und Grobmotorik gefördert. Kreativität steht dabei im Vordergrund.

Die Kinder lernen:

  • Erlebnisse in Worte zu fassen, mit der Sprache spielerisch umzugehen. Dies dient der Förderung der Sprachentwicklung.
  • Freude an der Musik zu erleben und diese zu erhalten. Dies sind wichtige Voraussetzungen, um später problemlos ein Instrument zu erlernen.
  • Das Erlebte in der Gruppe szenisch durch Rollenspiel darzustellen. Kleinere Geschichten und Lieder werden in der Stunde aufgeführt.
  • Das Erlebte durch Malen bildnerisch auszudrücken.
  • Bilder, Töne, Sensationen durch Bewegen und Tanzen wiederzugeben.

Die Musische FrühFörderung ist kindzentriert. Das Kind wird ganzheitlich angesprochen, es spielt und lernt mit all seinen Sinnen in einer kleinen überschaubaren Gruppe (maximal 12 Kinder). Jede Stunde ist einem Thema gewidmet: Jahreszeiten, Natur, Reisen, Tiere, Leute, Musikinstrumente, … Diese Themen werden durch Spiele, Lieder, Tänze, Malen und diverse Übungen erarbeitet und beleuchtet. Ausgangspunkt bei der Themenverarbeitung sind immer die eigenen Erfahrungen der Kinder. Die Musische FrühFörderung dient der Gesamtentwicklung der Kinder. Zusammen mit Gleichaltrigen erhalten sie eine breite musische Basis, von der aus sie sich in verschiedene Richtungen weiterentwickeln können.

An der Musischen FrühFörderung kann jedes Kind teilnehmen, das für Spiele in der Gruppe Verständnis und Interesse zeigt. Der Unterricht findet ohne Begleitung der Eltern statt.

Konditionen, Gebühren und Regeln

  • Die monatliche Gebühr beträgt soweit nicht anders angegeben pro wöchentlicher Unterrichtsstunde 20 €, ermäßigt 15 €.
  • SONDERKONDITIONEN können aus sozialen Gründen beantragt werden.
  • Für später Einsteigende wird anteilig berechnet.
  • Anmeldungen sind jeweils für das komplette Jahr/Halbjahr (je nach Angebot) verbindlich. Es gilt die Ferienordnung von NRW. Vereinfachend ist es sinnvoll, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder einen Dauerauftrag einzurichten.
  • Die Gruppen verstehen sich in der Regel als langfristige Angebote. Sofern nicht 4 Wochen vor Beginn des Folge-Halbjahres/Jahres schriftlich gekündigt wird, gilt dies als verbindliche Anmeldung für die Lern-Gruppen im nächsten Schuljahr.
  • Zwischenzeitliche Beendigung ist in begründeten Ausnahmen (zum Beispiel Umzug in eine andere Region) möglich. Andernfalls kann ein Ersatzteilnehmer bzw. eine Ersatzteilnehmerin vorgeschlagen werden.
  • Während der Schulferien findet kein Unterricht statt.

 Beratung unter:

Telefon: 0201- 5631677 in Essen
Telefon: 0234- 5890302 in Bochum