Entwicklungspauschale
2025
Im Rahmen der Entwicklungspauschale hat die Akademie der Kulturen NRW in 2025 drei neue Projekte durchgeführt, um entsprechende Ziele zu erreichen.

Das Weiterbildungsgesetz NRW wurde 2022 novelliert und enthält nun einen neuen Förderpunkt – die Entwicklungspauschale: „Das Land fördert nach Maßgabe dieses Abschnittes Maßnahmen der Weiterbildungseinrichtungen, mit denen diese auf aktuelle gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen für ihr Bildungsangebot reagieren. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen beispielsweise offene Angebote, die Entwicklung und Förderung neuer Zugänge, aufsuchende Bildung, regionale Vernetzung oder eine stärker sozialräumliche Ausrichtung der Angebote, um neue oder bisher nicht erreichte Zielgruppen erfolgreich anzusprechen.“
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