Die Akademie der Kulturen NRW und ihre Aus-/ Fort- & Weiterbildungsangebote entsprechen einem hohen europäischen Qualitätsstandard. Dies wird derzeit im Gütesiegelverbund NRW zertifiziert.

Veranstaltungen der AdK NRW im Bereich Bildungsförderung sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) anerkannt. Die Aus-/Fort- & Weiterbildungen werden von der Akademieleitung in Abstimmung mit ihren DozentInnen und Partnerinstituten nach einem international anerkannten Qualitätsverfahren geplant, zusammengestellt und landesweit bzw. international im Internet veröffentlicht.

Berufsbildende Veranstaltungen der AdK NRW sind nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt.

  • Berufliche Aus-/Fort- & Weiterbildungs-Kosten sind von der Steuer absetzbar.
  • BildungsURLAUB: Für Veranstaltungen an Arbeitstagen können Teilnehmende gesetzlichen Bildungsurlaub (5 Tage pro Jahr oder alle 2 Jahre 10 Tage) nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz in Anspruch nehmen. Dies gilt für NRW und Hessen – andere Bundesländer auf Anfrage.
  • Die BildungsPRÄMIE des Bundes ermöglicht vielen Selbstständigen und ArbeitnehmerInnen jedes Jahr einen Zuschuss in Höhe von 50 % (max. 500 €) zu den Ausbildungskosten der anerkannten Ausbildungen durch einen Prämiengutschein.
  • Der BildungsSCHECK NRW ermöglicht Erwerbstätigen alle 2 Jahre einen Zuschuss in Höhe von 50 % (max. 500 €) zu den  Ausbildungskosten der anerkannten Ausbildungen.
  • BildungsSTIPENDIEN können in begrenztem Maße in Ausnahmefällen und für Ehrenamtliche im prokulturgut.net e.V. beantragt werden.
  • Nach erfolgreichem Abschluss bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat mit dem Siegel der Akademie der Kulturen NRW und erhält damit einen zusätzlichen Status, der z.B. für die Biografie bei Bewerbungen relevant sein kann.

Individuelle BERATUNG geben wir gern unter:

Telefonische Beratung:
Telefon: 0234- 3247830 (Beratung 15-17h)
Fragen Sie bitte nach Herrn Kreckel, Herrn Fenge oder Frau Simundza